Allgemeine Geschäftsbedingung
- Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Innoloft GmbH c/o digitalHUB Aachen Jülicher Straße 72 a 52070 Aachen (nachfolgend „ Innoloft") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „ Kunde"), der die unter www.innoloft.com angebotene No-Code-Entwicklungsplattform in Bezug auf die Erstellung einer eigenen Web-Anwendung (nachfolgend „ Plattform") und sonstigen Services von Innoloft in Anspruch nimmt.
- Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Innoloft den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.
- Vertragsgegenstand
- Gegenstand dieser AGB ist die Bereitstellung der Plattform in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung ihrer Funktionalitäten. Die aktuelle Funktionalität der Plattform und den Leistungsumfang kann der Kunde unter LoftOS Features einsehen.
- Die Leistungen von Innoloft richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und Eröffnung eines Accounts gemäß Ziffer 3 voraus. Der Kunde kann nach erfolgreicher Registrierung einen kostenpflichtigen LoftOS Plan gemäß Ziffer 4 hinzubuchen.
- Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich bei Bestehen einer ausreichend dimensionierten Internetverbindung möglich. Zudem ist eine normale Nutzung nur bei Verwendung üblicher Browser (Chrome, Edge, Opera, Firefox und Safari) mit einer Browserversion nicht älter als ein Jahr garantiert.
- Der Kunde kann im Rahmen der Nutzung der Plattform auch die unter LoftOS Preise festgelegten technischen Supportleistungen gemäß den Bestimmungen in Ziffer 15 in Anspruch nehmen. Sofern der Kunde die Supportleistungen von Innoloft in Anspruch nimmt, werden diese ausschließlich als Dienstleistungen erbracht.
- Innoloft ist jederzeit berechtigt, die kostenlosen Leistungen einzustellen oder abzuändern. Innoloft ist darüber hinaus berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen der Plattform aus technischen Gründen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.
- Registrierung und deren Voraussetzungen
- Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos (nachfolgend „ Account") voraus.
- Der Kunde muss zur Registrierung und Eröffnung eines Accounts die im Registrierungsformular abgefragten Daten angeben.
- Mit Absenden des Registrierungsformulars und akzeptieren dieser AGB gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrages in Form des Plans „LoftOS Free" (einsehbar unter LoftOS Preise) ab.
- Innoloft bestätigt die Registrierung, indem Innoloft dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Aktivierungslink zusendet. Mit Bestätigen des Aktivierungslinks kommt zwischen Innoloft und dem Kunden ein Vertrag über die unentgeltliche Nutzung der Plattform auf Basis des Plans „LoftOS Free" (einsehbar unter LoftOS Preise) und dieser AGB zustande (nachfolgend „ Nutzungsvertrag"). Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Kunden ein Account angelegt, auf den er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann über den Account jederzeit geändert werden.
- Innoloft lässt dem Kunden den Vertragstext dieser AGB in Textform (z.B. per E-Mail) zukommen.
- Die Registrierung ist nur Unternehmern, sowie nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung der Unternehmer erlaubt. Der Vertragsschluss als juristische Person darf nur von Personen vorgenommen werden, die als gesetzliche Vertreter oder sonstiger Berechtigter der juristischen Person in deren Auftrag und Willen handeln. Zur Verifikation der Berechtigung gemäß vorstehendem Satz, wird Innoloft bei Bedarf weitere Unterlagen (z.B. Prokura, schriftliche Erlaubnis, etc.) beim Kunden anfordern.
- Ein Anspruch auf Registrierung und Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Innoloft behält sich vor, die Registrierung und den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
- Die bei Vertragsschluss abgefragten Daten, sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die Daten nachträglich, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben umgehend zu aktualisieren. Auf entsprechende Anfrage von Innoloft, hat der Kunde die Daten zu bestätigen.
- Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos (nachfolgend „ Account") voraus.
- Abschluss eines LoftOS Plans
- Sofern der Kunde weitere Funktionalitäten der Plattform nutzen möchte, hat er die Möglichkeit, kostenpflichtige Leistungsmodule in Form von LoftOS Plans (nachfolgend jeweils „LoftOS Plan") abzuschließen. Den Leistungsumfang der einzelnen LoftOS Plans kann der Kunde unter LoftOS Preise einsehen.
- Der Abschluss eines kostenpflichtigen LoftOS Plans vollzieht sich wie folgt:
- Der Kunde kann, nach Login in seinen Account, einen unter seinem Account aufgelisteten LoftOS Plan auswählen, seine Zahlungsdaten eingeben und die Buchung bestätigen. Vor dem Absenden der Buchung kann der Kunde sämtliche zuvor von ihm eingegebenen Daten noch einmal überprüfen und bei Bedarf durch Eingabe anderer Daten korrigieren oder die im jeweiligen Eingabefeld eingegebenen Daten löschen.
- Innoloft nimmt die Buchung durch Zusendung einer Bestätigungsmail an den Kunden an, wodurch ein entgeltlicher Vertrag über den betreffenden LoftOS Plan auf Basis dieser AGB zustande kommt.
- Weitere Leistungen
- Der Kunde kann über seinen Account weitere Leistungen, wie weitere Endnutzer, zu einem bestehenden LoftOS Plan hinzufügen.
- Der Abschluss von weiteren Leistungen erfolgt entsprechend Ziffer 4.2.
- Handelt es sich bei den weiteren Leistungen um fortlaufende Leistungen im Zusammenhang mit einem LoftOS Plan, gilt die Laufzeit des LoftOS Plans auch für die weiteren Leistungen.
- Up- und Downgrades
- Das Upgrade eines LoftOS Plans auf einen höherwertigen LoftOS Plan ist jederzeit über den Account des Kunden möglich. Im Falle eines Upgrades wird die aktuelle Vertragslaufzeit im Sinne von Ziffer 13.2 für den upgegradeten LoftOS Plan übernommen.
- Das Downgrade auf einen niedrigeren LoftOS Plan ist nur zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraumes im Sinne von Ziffer 13.2 möglich. Nimmt der Kunde das Downgrade zu einem früheren Zeitpunkt vor, beginnt die Laufzeit des downgegradeten LoftOS Plans erst mit Beginn des nachfolgenden Abrechnungszeitraumes.
- Weitere Accounts
- Der Kunde kann neben seinem Account eigene Mitarbeiter oder sonstige weisungsgebundene Dritte (nachfolgend einheitlich „Mitarbeitende") als weitere Administratoren freischalten. Hierzu lädt der Kunde über seinen Account Mitarbeitende ein, sich auf der Plattform anzumelden und erstellt entsprechende weitere Admin-Accounts (nachfolgend „Admin-Accounts").
- Der Kunde sichert zu, dass er nur Personen als Mitarbeitende auf die Plattform einlädt, sofern er dazu berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, vor Versenden einer Einladung sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden mit dem Empfang der Einladung einverstanden sind. Für den Fall, dass ein Mitarbeitender Ansprüche gegen Innoloft aufgrund unaufgeforderter Zusendung der Einladung geltend macht, stellt der Kunde Innoloft insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung der Einladung frei. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Kunden aus diesem Sachverhalt behält sich Innoloft vor.
- Im Anmeldeformular hat jeder Mitarbeitende ein Passwort zu erstellen. Durch das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars bekommt der Mitarbeitende Zugang zu seinem Admin-Account.
- Der Zugang zum Admin-Account ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, sowie nur im eigenen Namen erlaubt. Mitarbeitende müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Kunde kann Admin-Accounts jederzeit über seinen Account beschränken oder löschen. Admin-Accounts werden mit Ende des Nutzungsvertrages automatisch beendet.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Innoloft erhebt für die Registrierung gemäß Ziffer 3 kein Entgelt.
- Der Abschluss eines LoftOS Plans sowie der Bezug weiterer Leistungen ist kostenpflichtig. Der Kunde zahlt das jeweils bei Buchung angegebene Entgelt an Innoloft.
- Das Entgelt gemäß Ziffer 8.2 ist im Voraus mit dem Zustandekommen des jeweiligen Vertrages fällig. Der Kunde kann bei der Buchung die Abrechnungszeiträume je nach LoftOS Plan auswählen.
- Das vom Kunden geschuldete Entgelt kann ausschließlich unter Verwendung der von Innoloft unterstützten Zahlungsarten gezahlt werden. Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Rahmen des Buchungsprozesses angezeigt.
- Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt von Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (PDF-Format) einverstanden.
- Dem Kunden können seitens Dritter Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform in Rechnung gestellt werden (z.B. für die Nutzung von Telekommunikationsnetzen); auf solche Kosten hat Innoloft keinen Einfluss.
- Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
- Rechte an den Inhalten des Kunden, Freistellung
- Der Kunde räumt Innoloft an den vom Kunden auf der Plattform hochgeladenen oder auf sonstige Weise eingestellten Inhalten, sowie an seinem Firmennamen und seinen Unternehmenskennzeichen, Marken und Logos (nachfolgend „Kundeninhalte") das einfache, räumlich unbeschränkte, kostenfreie, auf die Verarbeitung der Kundeinhalte auf der Plattform beschränkte Nutzungsrecht ein, um insbesondere die vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringenund den Kunden als Partner im Plattformverbund von Innoloft anzuzeigen (nachfolgend „Lizenz"). Innoloft ist insbesondere berechtigt, die Kundeninhalte technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch in anderen Formaten und auf mobilen Empfangsgeräten dargestellt werden können. Innoloft ist zudem berechtigt, die Kundeninhalte zur kontinuierlichen Schulung und Weiterentwicklung der Plattform zu nutzen.
- Das Recht überdauert jede Vertragsbeendigung, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
- Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der eingeräumten Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die in Ziffer 9.1 genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Kunde garantiert außerdem, dass die Kundeninhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte verletzen.
- Der Kunde stellt Innoloft von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Marken-, Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen Innoloft in Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Kundeninhalten erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die bereitgestellten Kundeninhalten abzuwehren. Dem Kunden bekannt werdende Ansprüche Dritter, hat dieser Innoloft unverzüglich mitzuteilen. Innoloft ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eigener Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die Innoloft durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche von Innoloft. Soweit Innoloft die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.
- Rechte und Rechteeinräumung an der Plattform und deren Weiterentwicklung
- Innoloft ist alleiniger Inhaber aller Rechte an der Plattform. Innoloft räumt dem Kunden an der Plattform während der Vertragslaufzeit einfache Nutzungsrechte gemäß den Bestimmungen dieser AGB ein.
- Sofern und soweit während der Vertragslaufzeit durch die Kundeninhalte zusätzliche Software-Schutzrechte nach Maßgabe von §§ 69a ff. UrhG bzw. Nutzungsrechte an der Plattform bzw. an etwaigen Weiterentwicklungen entstehen, so stehen diese, nebst allen vermögensrechtlichen Befugnissen, ausschließlich Innoloft zu. Dies gilt auch für durch selbstlernende Algorithmen von Innoloft entstehenden Softwarecode bzw. entstehende Software-Schutzrechte. Diese werden hiermit vom Kunden im Voraus inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt an Innoloft abgetreten bzw. übertragen, sofern sie beim Kunden entstehen sollten. Innoloft nimmt die Abtretung / Übertragung hiermit an.
- Accountnutzung, Sanktionen und Sperrung des Accounts
- Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich zudem
- keine Falschangaben hinsichtlich seiner Daten zu machen;
- die Plattform nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken zu nutzen
- die Plattform nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen Jugendschutzgesetze oder Strafgesetze verstößt;
- keine gesetzlich geschützten Inhalte auf der Plattform zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein;
- keine Inhalte auf der Plattform zu nutzen, die gegen Urheberrechte, Markenrechte, sonstige Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte verstoßen;
- lediglich Inhalte auf der Plattform zu nutzen, für die der Kunde über die notwendigen Nutzungsrechte verfügen
- oder gegen Ziffern 11.1a. - 11.1f. verstoßende Kundeninhalte auf die Plattform hochzuladen oder sonst auf der Plattform zu speichern oder zu verwenden.
- Handlungen von Mitarbeitenden werden dem Kunden zugerechnet.
- Innoloft ist berechtigt, Inhalte und Angaben, die gegen die AGB oder gesetzlichen Vorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise anstößig und/oder unsachgemäß sind, unwiederbringlich zu ändern oder zu löschen. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf Wiedereinstellung bereits geänderter oder gelöschter Inhalte.
- Verstößt der Kunde gegen die AGB oder gesetzliche Vorschriften oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, kann Innoloft
- die Nutzung der Plattform und den Account zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren;
- den Vertrag mit dem betreffenden Kunden fristlos kündigen.
- Diese Sanktionen kann Innoloft ohne vorherige Ankündigung und ohne Rücksprache mit dem Kunden, auch gegen dessen ausdrücklichen Willen, verhängen. Innoloft wird den Kunden nach Ergreifen von Sanktionen die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen und die Sanktionen nach Eingang einer Gegendarstellung erneut prüfen.
- Nach einer endgültigen Sperre besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Accounts.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich zudem
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Plattform informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von Innoloft bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
- Die Einrichtung einer funktionsfähigen, auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Plattform, ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Plattform, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, Innoloft Mängel der Plattform unverzüglich zu melden. Der Kunde wird hierbei die Hinweise von Innoloft, zur Problemanalyse, im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an Innoloft weiterleiten.
- Der Kunde beachtet die von Innoloft für die Konfiguration und den Betrieb der Plattform gegebenen Hinweise.
- Sofern und soweit technisch möglich, trifft der Kunde angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Plattform ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse.
- Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die auf Grund der Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen. Der Kunde trägt ebenfalls sämtliche Mehrkosten, die Innoloft auf Grund der (teilweisen) Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen.
- Laufzeit und Kündigung
- Nutzungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nutzungsverträge können jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Kündigt der Kunde den Nutzungsvertrag während der Laufzeit eines LoftOS Plans, wird der Nutzungsvertrag bis zum Ende des LoftOS Plans aufrechterhalten und endet mit Ablauf des LoftOS Plans.
- LoftOS Plans werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien
- im Falle einer monatlichen Abrechnungsperiode mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Ende der jeweiligen monatlichen Abrechnungsperiode; sowie
- im Falle einer jährlichen Abrechnungsperiode mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ablauf der jeweiligen jährlichen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Wird der Nutzungsvertrag nicht ebenfalls gekündigt, bleibt der Nutzungsvertrag nach Kündigung eines LoftOS Plans bestehen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Vereinbaren die Parteien eine monatliche Abrechnungsperiode, kann Innoloft den LoftOS Plan ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
- der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des Entgeltes bzw. eines nicht unerheblichen Teils des Entgeltes oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist.
- Vereinbaren die Parteien eine jährliche Abrechnungsperiode, kann Innoloft den LoftOS Plan ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde 2 Monate mit der Bezahlung des Entgeltes bzw. eines nicht unerheblichen Teils des Entgeltes in Verzug ist.
- Innoloft ist im Falle einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, die Endnutzer der Plattform auf die Sperrung der Plattform auf Basis von Gründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, hinzuweisen.
- Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigung kann in Textform z.B. per E-Mail an billing@innoloft.com oder über den Account vorgenommen werden.
- Abwicklung nach Kündigung
Die vom Kunden hinterlegten personenbezogenen Daten, Kundeninhalte und der Account werden von Innoloft dreißig (30) Tage nach Ende des Vertrages gelöscht. Sofern Innoloft aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen nicht berechtigt ist, Daten zu löschen, darf Innoloft sie alternativ auch sperren. Sobald Innoloft berechtigt ist, die vorbenannten Daten zu löschen, werden auch diese Daten von Innoloft gelöscht. - Support
- Innoloft erbringt Pflege- und Unterstützungsleistungen für die Plattform (nachfolgend gemeinsam „technische Supportleistungen") zu der im gebuchten LoftOS Plan angegebenen Servicezeiten (nachfolgend „Servicezeiten") und Konditionen. Die technischen Supportleistungen umfassen zum einen sämtliche notwendigen Leistungen, die für den Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Plattform, notwendig sind, sowie zum anderen Aktualisierungen der Plattform zur Fehlerbehebung (nachfolgend „Updates"). Bestehende Mängelansprüche des Kunden bleiben unberührt.
- Sofern im gebuchten LoftOS Plan technische Supportleistungen in einem bestimmten zeitlichen Umfang geschuldet sind, bezieht sich der zeitliche Umfang auf jeweils einen Monat und kann nicht in den Folgemonat übertragen werden. Nicht genutzte technische Supportleistungen verfallen mit Ablauf des betreffenden Monats.
- Der Kunde wird Innoloft in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der technischen Supportleistungen auf eigene Kosten unterstützen. Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden. Der Kunde wird Innoloft insbesondere sämtliche auftretenden Störfälle unter Aufführung sämtlicher notwendiger Informationen für eine Störungsanalyse und Eingrenzung der Fehlerursache mitteilen.
- Verfügbarkeit
- Innoloft gewährleistet eine Erreichbarkeit Plattform von 99,9% bei einer jährlichen Betrachtung (nachfolgend „ Uptime"). Nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung der Uptime
- Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung von Innoloft beruhen, etwa Angriffe auf Systeme von Innoloft oder Systeme der von Innoloft genutzten Dienste durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware von Innoloft oder der von Innoloft genutzten Dienste oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende ungeplante Wartungsarbeiten.
- Geplante Downtimes gemäß Ziffer 16.2.
- Innoloft ist zur Vornahme von Wartungsarbeiten und Software-Updates berechtigt, die Verfügbarkeit der Plattform Montags in der Zeit von 17:00 bis 22:00 Uhr (CET/CEST) für maximal 2 Stunden pro Kalendermonat zu unterbrechen (nachfolgend „ Geplante Downtimes"). Sofern für Innoloft absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als eine Stunde dauern, wird Innoloft dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen geplanten Downtimes über eine Mitteilung oder einen Hinweis auf der Plattform mitteilen.
- Innoloft gewährleistet eine Erreichbarkeit Plattform von 99,9% bei einer jährlichen Betrachtung (nachfolgend „ Uptime"). Nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung der Uptime
- Gewährleistung
- Innoloft übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung der Plattform, für einen vom Kunden bestimmten Zweck, sofern in der Leistungsbeschreibung der Plattform nichts anderes bestimmt ist. In der Leistungsbeschreibung der Plattform oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
- Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird Innoloft nach eigener Wahl Mängel der Plattform durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Plattform beheben.
- Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,
- wenn der Kunde die Plattform nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
- wenn der Kunde die Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Innoloft außerhalb der vorgesehenen Funktionalitäten modifiziert oder verändert, oder
- wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Plattform mit Programmen genutzt wurde, die mit der Plattform nicht kompatibel sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Plattform zurückzuführen ist und auch ohne sein Zutun vorlag.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von Innoloft auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
- Sofern dem Kunde aufgrund Gewährleistung, ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung der nachfolgenden Ziffer 18.
- Haftungsbeschränkungen
- Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 18 haftet Innoloft nur, wenn und soweit Innoloft, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von Innoloft oder der von Innoloft zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), haftet Innoloft jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten und das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Innoloft, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von Innoloft der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Die in den vorstehenden Ziffern 18.1 und 18.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender aber zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 18.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs von Innoloft, nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 18 unberührt.
- Datenschutz, Freistellung
- Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
- Für die Leistungserbringung von Innoloft gilt darüber hinaus die Datenschutzvereinbarung zur Regelung der Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO und der gemeinsamen Verantwortlichkeit gem. Art. 26 DSGVO (aufrufbar unter diesem Link).
- Der Kunde verarbeitet im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten lediglich im gesetzlich zulässigen Umfang sowie auf Basis einer vorliegenden und rechtswirksamen Rechtsgrundlage.
- Es ist dem Kunden untersagt, im Zusammenhang mit der Plattform besondere Kategorien von Daten im Sinne von § 9 DGSVO zu verarbeiten, insbesondere ist es dem Kunden untersagt, solche besonderen Kategorien von Daten auf die Plattform hochzuladen, dort zu speichern oder verarbeiten zu lassen.
- Der Kunde stellt Innoloft von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Datenschutzverletzungen, die gegen Innoloft in Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten und eigenverantwortlich verarbeiteten personenbezogenen Daten von Mitarbeitenden, Endnutzern oder Dritten bzw. in Zusammenhang mit in gemeinsamer Verantwortlichkeit verarbeiteten personenbezogenen Daten erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei, sofern die Datenschutzverletzung aus der Sphäre des Kunden resultiert. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die bereitgestellten personenbezogenen Daten abzuwehren. Dem Kunden bekannt werdende Ansprüche Dritter, hat dieser Innoloft unverzüglich mitzuteilen. Innoloft ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eigener Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die Innoloft durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche von Innoloft.
- Referenznennung
- Der Kunde räumt Innoloft widerruflich das Recht ein, den Kunden unter Verwendung des Firmenlogos als Referenzkunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zu nennen. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen. Der Widerruf lässt die Rechtmäßigkeit der Nennung in der Vergangenheit nicht entfallen. Referenznennungen im Internet werden innerhalb von zwei Wochen nach Widerruf aus dem Internetauftritt von Innoloft entfernt. Bei Printprodukten, die zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits gedruckt waren, gilt der Widerruf erst im Hinblick auf eine Neuauflage.
- Ziffer 9 bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.
- Änderung der AGB
- Innoloft behält sich vor, diese AGB einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise, bei einer Erweiterung der Funktionen der Plattform, einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa, wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt wird) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die Innoloft nicht veranlasst und auf die Innoloft auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Kunden zumutbar ist.
- Kunden werden Änderungen der AGB bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen schriftlich oder per E-Mail gegenüber Innoloft widersprochen hat und Innoloft auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform, Geltung der deutschen Fassung
- Diese AGB und die darin geregelten Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der Sitz von Innoloft ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Erfüllungsort ist der Sitz von Innoloft.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.
- Alleine die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Die englische Fassung dient ausschließlich Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Wirkung.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.
Stand: 4. März 2024